elektronische Signaturen
Die Vergabeverfahren nach VOB/A, UVgO und VgV der Staatsbauverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung werden grundsätzlich mit der Abgabeart „elektronisch in Textform“ durchgefürt. Nur in Ausnahmefällen werden noch schriftliche Angebote zugelassen.
Elektronische Signaturen / Siegel sind bei Verfahren der Staatsbauverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung nicht notwendig.
Beachten Sie hierzu immer auch die Auftragsbekanntmachung wie auch das Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe oder zum Teilnahmewettbewerb.
Informieren Sie sich im Einzelfall über elektronische Signaturen / Siegel sofern bei elektronischer Abgabeart für das Angebot eine fortgeschrittene Signatur / ein fortgeschrittenes Siegel oder eine qualifizierte Signatur / ein qualifiziertes Siegel gefordert wird.
